x 28.02.2019 - @Dennis-Kenji Kipker

Verstoß gegen die DS-GVO durch sichtbare Empfängerlisten

Der LfDI Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, verhängte gegen einen Verantwortlichen, der mehrfach E-Mails an eine Vielzahl von Adressaten verschickte, ohne dabei die E-Mail- Adressen der Empfänger unkenntlich zu machen, als Folge eines DS-GVO-Verstoßes ein Bußgeld i.H.v. 2.500 Euro. Mehr dazu auch unter: https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/11258-dsgvo-privatmann-zahlt-2500-euro-strafe-fuer-offenen-email-verteiler.html