Der LfDI Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, verhängte
gegen einen Verantwortlichen, der mehrfach E-Mails an eine Vielzahl von
Adressaten verschickte, ohne dabei die E-Mail- Adressen der Empfänger
unkenntlich zu machen, als Folge eines DS-GVO-Verstoßes ein Bußgeld i.H.v. 2.500
Euro. Mehr dazu auch unter: https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/11258-dsgvo-privatmann-zahlt-2500-euro-strafe-fuer-offenen-email-verteiler.html