x 18.08.2019 - @Sarah Halmann

Überprüfung bestehender Angemessenheitsentscheidungen für den Drittlandtransfer

Die vor zwei Jahren begonnene Überprüfung bestehender Angemessenheitsentscheidungen durch die EU-Kommission soll bis Mai 2020 abgeschlossen werden. Die Kommission habe die betreffenden Länder gebeten, sie über Gesetzesänderungen und deren Durchsetzung auf dem Laufenden zu halten. Die Kommission strebe eine wesentliche Gleichwertigkeit des Datenschutzniveaus an. Näheres dazu auch unter: https://www.privacylaws.com/news/eu-commission-s-review-of-existing-adequacy-decisions-well-underway/