Auch mit den neuen Standardvertragsklauseln der EU-Kommission sei der sichere Datentransfer in einer dem Schrems-II-Urteil des EuGH entsprechenden Weise nicht gesichert. Unternehmen müssten vielmehr selbstständig überprüfen, ob die Klauseln die übermittelten Daten effektiv schützen und andernfalls hinreichende zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Gelingt dies nicht, ist die Übermittlung auszusetzen oder zu beenden. Die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses könnten dann weiterhelfen. Mehr dazu unter: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-eu-schrems-ii-internationaler-daten-transfer-scc-standardvertragsklauseln/