Aus einem Schreiben des Europäischen
Datenschutzausschusses (EDSA) geht hervor, dass die Übermittlung von nach dem
U.S. CLOUD Act ersuchten Daten nur dann rechtmäßig sein kann, wenn ein
internationales Abkommen, das den Datenschutz ausreichend gewährleistet, besteht.
Weitere Informationen dazu auch unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/20_EDSA_CLOUDACT_Video%C3%BCberwachung.html