x 18.08.2019 - @Sarah Halmann

Rechtmäßigkeit von Datenübermittlungen nach U.S. CLOUD Act

Aus einem Schreiben des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) geht hervor, dass die Übermittlung von nach dem U.S. CLOUD Act ersuchten Daten nur dann rechtmäßig sein kann, wenn ein internationales Abkommen, das den Datenschutz ausreichend gewährleistet, besteht. Weitere Informationen dazu auch unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/20_EDSA_CLOUDACT_Video%C3%BCberwachung.html