Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitgeber Videoaufnahmen einer rechtmäßig und offen angebrachten Videoüberwachung zur Aufklärung eines strafrechtlichen Verdachts gegen ihre Mitarbeiter nutzen dürfen. Der Arbeitgeber sei dabei nicht zur sofortigen Auswertung der Videoaufnahmen gehalten, sondern könne bei Vorliegen eines berechtigten Grundes auch warten. Näheres dazu auch unter: https://www.deutschlandfunk.de/urteil-zu-videoueberwachung-arbeitgeber-duerfen-bilder-bei.1939.de.html?drn:news_id=917216