Die neuen EU-Standardvertragsklauseln sind da – damit gibt es für den Übergang von alten zu neuen Klauseln auch verschiedene Fristen, die von Unternehmen zur Einhaltung des einheitlichen Datenschutzniveaus zu beachten sind. So werden die alten Standardvertragsklauseln mit Wirkung zum 27.09.2021 aufgehoben. Bis zu diesem Datum dürfen Unternehmen noch Verträge mit den alten Klauseln abschließen. Außerdem gilt eine Übergangsregelung bis zum 27.12.2022: Bis zu diesem Zeitpunkt genießen auf die alten Klauseln gestützte Datenübermittlungen Bestandsschutz. Dazu auch: https://www.basicthinking.de/blog/2021/06/24/eu-standardvertragsklauseln-recht/