x 03.10.2018 - @Dennis-Kenji Kipker

Meldepflicht bei Datenverstößen

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 und damit der nach Art. 33 DS-GVO bestehenden Verpflichtung, datenschutzrechtliche Verstöße bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden, ist laut LDA Brandenburg ein enormer Anstieg an Meldungen von Datenschutzverstößen zu verzeichnen. Mehr Informationen dazu auch unter: https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.610589.de