Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Katarina Barley, verlangt von Auskunfteien wie der Schufa, die für ihr Bewertungsverfahren zur Bestimmung der Bonität maßgeblichen Kriterien und Berechnungsvorgänge offen zu legen. Denn diese Informationen würden nicht unter das Geschäftsgeheimnis, auf das sich die Auskunfteien immer wieder berufen, fallen.