Der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar erklärte, dass Suchmaschinenbetreiber
auf Antrag der betroffenen Personen Links zu Seiten mit sensiblen Daten löschen
müssten. Von dieser Löschungspflicht könne nur ausnahmsweise u.a. zu journalistischen
oder künstlerischen Zwecken abgesehen werden. Mehr Informationen dazu auch
unter: https://www.zeit.de/news/2019-01/10/suchmaschinen-muessen-links-zu-sensiblen-daten-loeschen-190110-99-507549