Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Anbieter eines öffentlichen WLAN-Netzwerkes künftig nicht mehr für den Missbrauch ihres Netzwerkes, z.B. durch über ihren Anschluss erfolgte illegale Uploads, haften müssen. Damit hat der BGH die Abschaffung der Störerhaftung, die bereits 2017 durch das neue Telemediengesetz bestimmt wurde, bestätigt. Weiteres dazu auch unter: https://www.swp.de/politik/inland/bgh-verkuendet-entscheidung-zur-haftung-fuer-offene-wlan-hotspots-27219504.html, https://www.sueddeutsche.de/digital/wlan-urteil-bgh-1.4069291, https://www.zeit.de/digital/internet/2018-07/bundesgerichtshof-bestaetigt-gesetz-zur-wlan-haftung