x 29.11.2018 - @Joachim Wallgras

Keine Abmahnung von DS-GVO-Verstößen?

Das LG Bochum hat mit Urteil vom 07.08.2018 – 12 O 85/18 entschieden, dass bei Verstößen gegen die Vorschriften der DS-GVO nicht zwingend auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht anzunehmen ist, sodass dann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht in Betracht komme. Auch das LG Wiesbaden hat mit Urteil vom 05.11.2018 – 5 O 214/18 die Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts zur Abmahnung von Verstößen gegen die DS-GVO-Vorschriften abgelehnt.