Laut einem Diskussionsentwurf für ein IT-SiG 2.0, der am 16.12.2020 von der Bundesregierung beschlossen wurde, soll das BSI künftig befugt sein, Kontroll- und Prüfbefugnisse gegenüber der gesamten Bundesverwaltung auszuüben. Dazu soll es Informationen über das aktuelle Sicherheitsniveau der zu überprüfenden Stellen verlangen können. Auch der Verbraucherschutz wird künftig verstärkt dem Aufgabenbereich des BSI angehören. Darüber hinaus erhält das BSI neue Befugnisse zur Untersuchung von IT-Produkten. Soweit es Kernkomponenten in Kritischen Infrastrukturen anbelangt, müssen die Hersteller eine Erklärung über ihre Vertrauenswürdigkeit abgeben, die sich auf die gesamte Lieferkette beziehen muss. Mehr unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/12/it-sig-2-kabinett.html