Darf die Hochschule Rhein Main auf ihrer Webseite den Einwilligungsmanagementdienst Cookiebot einbinden? Weil dahinter eine komplexe datenschutzrechtliche Frage steht, muss darüber im Hauptsache- und nicht in einem Eilverfahren entschieden werden. Das geht aus einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes von Mitte Januar hervor (Az. 10 B 2486/21).
Weiteres hierzu unter: https://www.juve.de/verfahren/hessischer-vhg-hebt-einstweilige-anordnung-gegen-hochschule-rheinmain-auf/