x 17.07.2020 - @Sarah Halmann

Haftung von Hotspot-Betreibern

Das Telemediengesetz sieht eine Haftung von Hotspot-Betreibern für Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzer nicht vor, es enthält zudem auch keine Verpflichtung der Betreiber zur Vornahme von Nachforschungen oder Speicherung von Daten, die eine Rückführung auf den konkreten Nutzer zulassen. Dennoch existieren mehr und mehr Gerichtsurteile, die eine solche Verpflichtung der Hotspot-Betreiber vorsehen. Nähere Informationen dazu auch unter: https://netzpolitik.org/2020/urteile-unterlaufen-rechtssicherheit-beim-betrieb-von-wlans/