Auf der 97. Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder wurde über die Frage der Haftung von Unternehmen im Rahmen von Art. 83 DS-GVO für schuldhafte Datenschutzverstöße ihrer Beschäftigten beschlossen. Weitere Informationen dazu auch unter: https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php/902103