x 04.05.2019 - @Dennis-Kenji Kipker

Haftung für Datenschutzverstöße von Beschäftigten

Auf der 97. Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder wurde über die Frage der Haftung von Unternehmen im Rahmen von Art. 83 DS-GVO für schuldhafte Datenschutzverstöße ihrer Beschäftigten beschlossen. Weitere Informationen dazu auch unter: https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php/902103