Um in Deutschland effektiver gegen Cyberangriffe vorgehen zu können,
soll der Bundesnachrichtendienst (BND) nun entsprechende Kompetenzen für den
„Hackback“ erhalten. Unter anderem soll ihm die Löschung von Daten oder das
Einschleusen von Programmen auf fremden Servern erlaubt werden. Bedenken
bestehen jedoch aufgrund des verfassungsrechtlichen Trennungsgebots. Auch in
einigen Teilen der Politik stößt das Vorhaben auf erhebliche Kritik. Mehr dazu
auch unter: https://www.sueddeutsche.de/digital/hack-back-cyber-angriff-militaer-1.4441488,
https://verfassungsblog.de/hackback-in-deutschland-wer-was-wie-und-warum/