Die Bundesregierung beschließt trotz anfänglicher Ablehnung des Bundesjustizministeriums (BMJV) einen Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren. Das BMJV hatte insbesondere den Umgang mit personenbezogenen Bewegungsdaten wegen Verstoßes gegen die DS-GVO kritisiert. Zum Gesetzesentwurf unter:
gesetz-aenderung-strassenverkehrsgesetz-pflichtversicherungsgesetz-autonomes-fahren.pdf (bmvi.de)