Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Urteil vom 01.10.19 über
die Frage, unter welchen Voraussetzungen Internetanbieter Cookies auf den Endgeräten
ihrer Nutzer platzieren können. Hierzu stellte das Gericht fest, dass die
Einwilligung in Cookies aktiv durch die Nutzer erfolgen muss. Hierdurch bekräftigte
der EuGH gleichzeitig auch die Wichtigkeit datenschutzrechtlicher
Einwilligungen im Internet. Näheres dazu auch unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/23_Urteil_Cookies.html