x 05.11.2020 - @Sarah Halmann

EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Am 06.10.2020 entschied der EuGH erneut zur Vorratsdatenspeicherung und hielt dabei an seiner bisherigen Rechtsprechung fest: Nationale Regelungen, durch welche anlasslos Daten von InternetnutzerInnen gespeichert werden, bleiben unzulässig. Die unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen grundlegende Bürgerrechte. Das Verbot der Vorratsdatenspeicherung gelte auch, wenn Kommunikationsunternehmen Daten an Sicherheitsbehörden und Geheimdienste weitergeben.

Ausnahmen seien aber denkbar, so der EuGH. In Fällen, in denen die nationale Sicherheit eines Landes akut bedroht sei, dürften Regierungen für begrenzte Zeit Vorratsdatenspeicherung anordnen. Die Anordnung müsse allerdings durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde daraufhin überprüft werden, ob diese überhaupt Schutz vor der möglichen Bedrohung bietet.

In Deutschland war vor dem Hintergrund eines Urteils des OVG Münster und der früheren EuGH-Rechtsprechung die Vorratsdatenspeicherung unterbrochen worden. In diesem Zusammenhang läuft derzeit ein gesondertes Verfahren vor dem EuGH, in dem das Urteil in einigen Monaten erwartet wird. Weitere Informationen unter:

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-erklaert-pauschale-vorratsdatenspeicherung-fuer-unzulaessig-a-587a1254-ccfa-48d2-b61a-92e46b5739b6https://netzpolitik.org/2020/haeufig-gestellte-fragen-was-die-neuen-gerichtsurteile-zur-vorratsdatenspeicherung-bedeuten/