Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das EU-US-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ gekippt. Hintergrund war das durch den Datenschutzaktivisten und österreichischen Juristen Max Schrems eingeleitete Verfahren, der die Übermittlung der Daten durch Facebook Irland an den Mutterkonzern in den USA bemängelte, denn dort müsse der Konzern die Daten US-Behörden wie der NSA und dem FBI zugänglich machen, und Betroffene hätten keine Möglichkeit, hiergegen vorzugehen. Den Richtern zufolge seien die Anforderungen an den Datenschutz aufgrund der Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden nicht gewährleistet. Eine Datenübertragung von Nutzerdaten ins Ausland sei jedoch zunächst weiterhin über die Standardvertragsklauseln zur Datenübertragung zulässig – eine Einzelfallüberprüfung sei aber notwendig. Mehr dazu auch unter:https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-07/cp200091de.pdf