Den Empfang sowie die Verarbeitung eingehender Rechnungen über einem Wert von 1.000 € müssen öffentliche Auftraggeber nach dem neuen „eRechnungsgesetz“, das Mitte April 2020 in Kraft tritt, elektronisch durchführen können. Eine Verpflichtung soll ab 2021 vermutlich auch Lieferdienste und Dienstleister betreffen. Mehr dazu auch unter: https://netzpalaver.de/2020/03/26/mitte-april-tritt-das-erechnungsgesetz-in-kraft/