Der EGMR bestätigte jüngst, dass das „Recht auf Vergessen“ auch in einem Online-Zeitungsarchiv gilt. Gemäß der Entscheidung verstößt die Forderung, den Beitrag im Online-Archiv einer belgischen Zeitung unkenntlich zu machen, nicht gegen die Meinungsfreiheit. Dies könne laut Gericht damit begründet werden, dass natürliche Personen die Chance haben sollten, mit der Zeit ihre Reputation wiederherzustellen. Davon umfasst sei mittlerweile – und mehr denn je – auch die Online-Reputation. Zur Entscheidung siehe: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/egmr-bestaetigt-recht-auf-vergessen-im-online-zeitungsarchiv