Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
wurde jüngst vom Kabinett beschlossen. Demnach sind Krankenkassen zur
Erstattung von bestimmten Gesundheitsapps verpflichtet. Zudem soll Ärzten, die
sich an der Digitalisierung nicht beteiligen, das Honorar gekürzt werden. Hebammen,
Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen hingegen dürfen selber über eine
(Nicht-)Beteiligung entscheiden. Mehr dazu auch unter: https://www.zeit.de/digital/2019-07/jens-spahn-gesetzesentwurf-apps-verschreibung-krankenkassen