x 23.08.2019 - @Joachim Wallgras

Digitales Gesundheitswesen

Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Gesundheitswesens wurde jüngst vom Kabinett beschlossen. Demnach sind Krankenkassen zur Erstattung von bestimmten Gesundheitsapps verpflichtet. Zudem soll Ärzten, die sich an der Digitalisierung nicht beteiligen, das Honorar gekürzt werden. Hebammen, Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen hingegen dürfen selber über eine (Nicht-)Beteiligung entscheiden. Mehr dazu auch unter: https://www.zeit.de/digital/2019-07/jens-spahn-gesetzesentwurf-apps-verschreibung-krankenkassen