Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Az. 6 C 12.18 u.a.), dass
der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) darüber befinden soll, ob die Vorschriften
der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen Unionsrecht verstoßen. Bis der
EuGH geklärt hat, ob eine nationale Pflicht zur Datenspeicherung rechtskonform ist, müssen
Telekommunikationsanbieter keine Daten speichern. Weitere
Informationen dazu auch unter: https://netzpolitik.org/2019/bundesverwaltungsgericht-die-vorratsdatenspeicherung-bleibt-weiter-ausgesetzt/, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-6-c-1218-eugh-vorlage-beschluss-vorratsdatenspeicherung-unionsrecht-tkg/