x 13.10.2019 - @Joachim Wallgras

Deutsche Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Az. 6 C 12.18 u.a.), dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) darüber befinden soll, ob die Vorschriften der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen Unionsrecht verstoßen. Bis der EuGH geklärt hat, ob eine nationale Pflicht zur Datenspeicherung rechtskonform ist, müssen Telekommunikationsanbieter keine Daten speichern. Weitere Informationen dazu auch unter: https://netzpolitik.org/2019/bundesverwaltungsgericht-die-vorratsdatenspeicherung-bleibt-weiter-ausgesetzt/, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-6-c-1218-eugh-vorlage-beschluss-vorratsdatenspeicherung-unionsrecht-tkg/