x 12.06.2020 - @Sarah Halmann

BVerfG: Vorschriften des SGB V bleiben in Kraft

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 19.03.2020 – 1 BvQ 1/20), dass die Vorschriften im SGB V zur Nutzung von Krankenversicherungsdaten in pseudonymisierter oder anonymisierter Form für die medizinische Forschung und die Gesundheitsversorgung vorerst in Kraft bleiben. Mehr dazu auch unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-krankenversicherungsdaten-duerfen-vorlaeufig-weiter-ausgewertet-werden