Am 20. September 2019 stimmte der Bundesrat dem „Zweiten
Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ (2. DSAnpUG-EU) und damit
einer Vielzahl von Änderungen nationaler Vorschriften zu. Mit dem Gesetz wird
das Ziel verfolgt, bereichsspezifisches deutsches Datenschutzrecht an den neuen
europäischen Rechtsrahmen anzupassen. Mehr dazu auch unter: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/980/03.html#top-3