x 12.07.2019 - @Sarah Halmann

Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzes an die DS-GVO

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag den Gesetzentwurf zum 2. DSAnpUG-EU beschlossen. Der Entwurf betrifft mehr als 150 Einzelgesetze und zieht vor allem weitgehende Einschränkungen der Betroffenenrechte nach sich. Des Weiteren wurde die Grenze für den Einsatz betrieblicher Datenschutzbeauftragter von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr Informationen dazu auch unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-schmaelert-Betroffenenrechte-verlangt-weniger-Datenschutzbeauftragte-4456801.html