In seiner
letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag den
Gesetzentwurf zum 2. DSAnpUG-EU beschlossen. Der Entwurf betrifft mehr als 150
Einzelgesetze und zieht vor allem weitgehende Einschränkungen der
Betroffenenrechte nach sich. Des Weiteren wurde die Grenze für den Einsatz
betrieblicher Datenschutzbeauftragter von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr
Informationen dazu auch unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-schmaelert-Betroffenenrechte-verlangt-weniger-Datenschutzbeauftragte-4456801.html