x 27.02.2019 - @Dennis-Kenji Kipker

Abwägungskriterien für Meinungsfreiheit und Recht auf Achtung des Privatlebens

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 14.02.2019 – C345/17 Kriterien für die Abwägung zwischen dem Recht auf Achtung des Privatlebens und dem Recht auf freie Meinungsäußerung entwickelt. Der Entscheidung lag der Fall einer Aufnahme von Polizeibeamten bei der Durchführung von Verfahrenshandlungen sowie der Veröffentlichung dieser im Netz durch einen lettischen Bürger zugrunde. Näheres dazu auch unter: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text&docid=210766&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir&occ=first&part=1&cid=13584684